Kostbarstes Gut des Bürgerbusvereins sind die ehrenamtlichen Fahrer_innen.
Sie sorgen dafür, dass der Linienbetrieb, zu dem sich der Verein verpflichtet hat, durchgeführt werden kann. Hierzu müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Wer den Bürgerbus fahren möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder C besitzen und muss sich einer Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner unterziehen, um dann einen Personenbeförderungsschein zu erwerben.
Bevor man dann im Liniendienst eingesetzt werden kann, ist noch eine von der Verkehrsgesellschaft vorgeschriebene Schulung zu absolvieren.
Die anfallenden Kosten werden vom Bürgerbusverein getragen.